- OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2007, 7 U 224/06 - [http://www.iww.de/quellenmaterial/id/28051|Link]: Der Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient enthält dienst- und werkvertragliche Elemente, die Ausgestaltung der Zahnzwischenräume beim Zahnersatz gehört zu den werkvertraglichen Elementen
- OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2010, 8 U 111/10 - [https://openjur.de/u/306462.html|Link]:
- Die Anfertigung von Zahnersatz im Labor gehört zur werkvertraglichen Komponente im Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient
- Die zweijährige Verjährungsfrist zur Beseitigung von Mängeln beginnt mit der Eingliederung des Zahnersatzes
- Maßnahmen aus Kulanz sind kein Anerkenntis des Gewährleistungsanspruchs und führen nicht zu einer Verlängerung des Gewährleistungsanspruchs
- Dienstvertragsrecht findet dort Anwendung, wo spezifisch zahnärztliche Leistungen gefordert sind, insbes. Eingliederung des Zahnersatzes