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  • Deckungsklage in Gestalt einer Feststellungsklage ist nur zulässig, wenn RSV die Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten bzw. Mutwilligkeit abgelehnt hat.
  • Hat RSV die Deckung dem Grunde nach bestätigt und es besteht Streit über den Gegenstandswert, dann ist eine Feststellungsklage unzulässig.
  • Ausführungen zum Streitwert