- Einsichtsrecht der Krankenkasse: LG Duisburg, Urteil vom 31.01.2008 - 5 S 77/07: Abtretung des Einsichtsrechts an die Krankenkasse NJW-RR 2008,1502 ÜBERHOLT durch BGH Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08
- Einsichtsrecht der Krankenkasse BGH Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08: Der Anspruch des Pat. auf Akteneinsicht geht grundsätzlich gem. § 116 SGB X auf die Kasse über, sofern der Pat. zustimmt und dies durch eine SEE nachweist, sowie die Bereitschaft zur Übernahme der Kopiekosten erklärt.
- Verletzung der Dokumentationspflicht
- Einsichtsrecht in Pflegedokumentation, BGH, [https://openjur.de/u/618468.html|Urteil vom 26. Februar 2013 · Az. VI ZR 359/11]: Heimbewohner hat Anspruch auf Einsicht in Pflegedokumentation (VI ZR 249/08), dieser Anspruch geht bei Verdacht von Pflegefehlern auf Krankenkasse über. Liegt keine ausdrückliche Schweigepflichtentbindungserklärung vor, ist der mutmaßliche Wille zu erforschen, bei Verdacht auf Pflegefehler ist grundsätzlich von einem Einverständnis auszugehen.
- Verwendung von nicht revisionssicherer Praxissoftware, BGH, Urteil vom 27.04.2021, Az. VI ZR 84/19:
- Sicherungsaufklärung ist nur zu dokumentieren, wenn das medizinisch notwendig ist, anders Risikoaufklärung (§ 630f Abs. 2 Satz 1 BGB).
- Verwendung einer nicht revisionssicheren Praxissoftware führt nicht dazu, dass die auf diese Weise dokumentierten Maßnahmen gem. § 630h Abs. 3 als nicht erfolgt angenommen werden (32).
- Verwendung einer nicht revsisionssicheren Praxissoftware begründet keine positive Vermutung, dass dokumentierte Behandlung erfolgt ist. Pat. muss keine Indizien für nachträgliche Veränderung der Dokumentation vortragen (33 f.)
- Derartige Dokumentation darf aber bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden (35)
- EuGH, Urt. v. 26.10.2023, Az. C-307/22: Erste Kopie der Krankenakte kostenfrei
- BGH, Urteil vom 05.12.2023, VI ZR 108/21
- ordnungsgemäße und zeitnah erstellte Papierdoku hat Indizwirkung zugunsten der Behandlerseite, ist vom Gericht aber im Rahmen seiner Beweiswürdigung gem. § 286 ZPO zu bewerten.
- Einwände der Patientenseite gegen Doku sind bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen, dabei ist nicht erforderlich, dass die Patientenseite die Richtigkeit der Doku widerlegt.
- Doku hat dann nicht die o.g. Indizwirkung, wenn sie Eintragungen enthält, mit denen ein Ex-Partner in der BAG belastet wird.