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  • OLG Köln, Urteil vom 15.05.2024, 5 U 109/23
    • Erstgeburt 01/18, am Ende Geburt des Kindes mit der Saugglocke
    • Erstvorstellung in der Schwangerschaft des Klägers am 8.02.2019 (Gyn. niedergelassen: Spontanpartus anstreben, Einleitung ab 39+4. SSW wg. Schwangeschaftsdiabetes
    • Vorstellung zur Einleitung  am 03.04.2019, Einleitung mit Cytotec (vier Gaben), Wehentätigkeit ab 04.04.29 21.00 Uhr, 05.04. 01.15 Kopf des Kindes wird geboren (Turtle-Phänomen), Umlagerung der Mutter 01.17 Uhr wird das Kind geboren, Beweglichkeit re. Arm eingeschränkt, Zwerchfellparese
    • Ergebnis Beweisaufnahme
      • Anstreben der Spontangeburt kein Behandlungsfehler, zu keinem Zeitpunkt Indikation für Sectio
      • Geburtseinleitung mit Cytotec kein Behandlungsfehler, auch wenn im Zeitpunkt der Geburt noch off label-use
      • kein Aufklärungsdefizit
        • unterstellter Aufklärungsfehler wg. Cytotec hatte keine Auswirkungen auf das klagende Kind
        • Sectio war nicht indiziert, daher keine Aufklärungspflicht
    • Klageabweisung LG
    • OLG
      • Im Prinzip wie LG
      • Wahlsectio verlangt?
        • wenn ja, Aufklärungspflicht
        • Beweislast bei Pat.
        • Beweis nicht geführt