- OLG Köln, Urteil vom 15.05.2024, 5 U 109/23
- Erstgeburt 01/18, am Ende Geburt des Kindes mit der Saugglocke
- Erstvorstellung in der Schwangerschaft des Klägers am 8.02.2019 (Gyn. niedergelassen: Spontanpartus anstreben, Einleitung ab 39+4. SSW wg. Schwangeschaftsdiabetes
- Vorstellung zur Einleitung am 03.04.2019, Einleitung mit Cytotec (vier Gaben), Wehentätigkeit ab 04.04.29 21.00 Uhr, 05.04. 01.15 Kopf des Kindes wird geboren (Turtle-Phänomen), Umlagerung der Mutter 01.17 Uhr wird das Kind geboren, Beweglichkeit re. Arm eingeschränkt, Zwerchfellparese
- Ergebnis Beweisaufnahme
- Anstreben der Spontangeburt kein Behandlungsfehler, zu keinem Zeitpunkt Indikation für Sectio
- Geburtseinleitung mit Cytotec kein Behandlungsfehler, auch wenn im Zeitpunkt der Geburt noch off label-use
- kein Aufklärungsdefizit
- unterstellter Aufklärungsfehler wg. Cytotec hatte keine Auswirkungen auf das klagende Kind
- Sectio war nicht indiziert, daher keine Aufklärungspflicht
- Klageabweisung LG
- OLG
- Im Prinzip wie LG
- Wahlsectio verlangt?
- wenn ja, Aufklärungspflicht
- Beweislast bei Pat.
- Beweis nicht geführt