OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2015, Az. 26 U 63/15: Schmerzensgeld in Höhe von EUR 100.000,- für fehlerhaft unterbliebene Diagnose eines Melanoms, das nach dreijähriger Leidenszeit der Patientin zu deren Tod geführt hat. Das Gericht hat groben Behandlungsfehler und Befunderhebungsfehler festgestellt.