[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.16035.de#7|§ 7 Brandenburgisches Bestattungsgesetz]: Die Kosten der ambulant durchgeführten Leichenschau hat der zur Bestattung Verpflichtete zu tragen. Das sind gem. § 20 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes die dort aufgezählten Verwandten.