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  • BGH, Beschluss vom 27.03.2024, VI ZB 50/22
    • Klage wegen der Folgen der angeblich behandlungsfehlerhaften Extraktion zweier Zähne
    • LG weist Klage als unbegründet ab (kein Behandlungsfehler, kein kausaler Gesundsheitschaden)
    • OLG verwirft die Berufung wegen des Primärschadens als unbegründet gem. § 522 ZPO und wegen des Sekundärschadens als unzulässig
    • BGH
      • Aufteilung unzulässig, Schadenersatzanspruch ist ein unteilbarer Streitgegenstand
      • Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs
      • Gefahr widersprechender Entscheidungen