- BGH, Beschluss vom 27.03.2024, VI ZB 50/22
- Klage wegen der Folgen der angeblich behandlungsfehlerhaften Extraktion zweier Zähne
- LG weist Klage als unbegründet ab (kein Behandlungsfehler, kein kausaler Gesundsheitschaden)
- OLG verwirft die Berufung wegen des Primärschadens als unbegründet gem. § 522 ZPO und wegen des Sekundärschadens als unzulässig
- BGH
- Aufteilung unzulässig, Schadenersatzanspruch ist ein unteilbarer Streitgegenstand
- Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs
- Gefahr widersprechender Entscheidungen