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  • OLG Karlsruhe, Urteil vom  8. August 2012 · Az. 7 U 128/11 [http://openjur.de/u/588283.html|Link]
    • erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Aufklärungsrüge ist verspätet, bestätigt durch BGH, Beschluss vom BGH, Beschluss vom 24. 10. 2012 - VI ZR 396/12 - [http://lexetius.com/2012,5009|Link]

 

  • BGH, Beschluss vom 01.03.2016, [https://openjur.de/u/880997.html|VI ZR 49/15]:
    • Der Patient und sein Rechtsanwalt sind nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinische Fachkenntnisse anzueignen.
    • Von daher stellt es keine Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO dar, wenn der Patient sich erst in zweiter Instanz entsprechende Kenntnisse verschafft und entsprechenden Vortrag vorbringt.
  • BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11:
    • Verbot der Überbeschleunigung
    • In Arzthaftungsangelegenheiten ist regelmäßig ein SV-Gutachten einzuholen,
    • in dieser Situation ist absehbar, dass Verzögerung nicht kausal
  • BGH, Beschluss vom 19.11.2024, VI ZR 35/23
    • Begründet die Klägerin ihre Berufung mit medizinischen Argumenten, von denen sie erst nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils erfahren hat, ist dieser Vortrag vom Berufungsgericht zuzulassen.
    • Keine nachlässige Prozessführung, weil im Arzthaftungsprozess für Patienten keine Obliegenheit besteht, sich fachkundig zu machen.
    • Zurückweisung der Gründe ist Gehörsverstoß.