- OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. August 2012 · Az. 7 U 128/11 [http://openjur.de/u/588283.html|Link]
- erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Aufklärungsrüge ist verspätet, bestätigt durch BGH, Beschluss vom BGH, Beschluss vom 24. 10. 2012 - VI ZR 396/12 - [http://lexetius.com/2012,5009|Link]
- BGH, Beschluss vom 01.03.2016, [https://openjur.de/u/880997.html|VI ZR 49/15]:
- Der Patient und sein Rechtsanwalt sind nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinische Fachkenntnisse anzueignen.
- Von daher stellt es keine Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO dar, wenn der Patient sich erst in zweiter Instanz entsprechende Kenntnisse verschafft und entsprechenden Vortrag vorbringt.
- BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11:
- Verbot der Überbeschleunigung
- In Arzthaftungsangelegenheiten ist regelmäßig ein SV-Gutachten einzuholen,
- in dieser Situation ist absehbar, dass Verzögerung nicht kausal
- BGH, Beschluss vom 19.11.2024, VI ZR 35/23
- Begründet die Klägerin ihre Berufung mit medizinischen Argumenten, von denen sie erst nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils erfahren hat, ist dieser Vortrag vom Berufungsgericht zuzulassen.
- Keine nachlässige Prozessführung, weil im Arzthaftungsprozess für Patienten keine Obliegenheit besteht, sich fachkundig zu machen.
- Zurückweisung der Gründe ist Gehörsverstoß.