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    • OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2020, Az. 8 U 142/18)
    • EUR 30.000,- Schmerzensgeld für Folgen eines verspätet diagnostizierten Weichteilkarzinoms, das zum Tod der 70-jährigen Patientin geführt hat.
    • Ausführungen zur Reichweite der Beweislastumkehr wg. Befunderhebungsfehler
    • Ausführungen zur Schmerzensgeldbemessung