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- Vertrag wird wegen vertragswidrigen Verhaltens des ZA gekündigt
- Vertragsverstoß muss nicht schwerwiegend sein, darf aber auch nicht geringfügig sein
- Leistung des ZA muss für Pat. nicht mehr von Interesse sein.
- OLG Dresden, Urteil vom 05.06.2018, Az. [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Dresden&Datum=05.06.2018&Aktenzeichen=4%20U%20597%2F17|4 U 597/17]:
- kein Interessewegfall, wenn mangelhafter Zahnersatz benutzt wird