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    • Vertrag wird wegen vertragswidrigen Verhaltens des ZA gekündigt
    • Vertragsverstoß muss nicht schwerwiegend sein, darf aber auch nicht geringfügig sein
    • Leistung des ZA muss für Pat. nicht mehr von Interesse sein.

 

  • OLG Dresden, Urteil vom 05.06.2018, Az. [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Dresden&Datum=05.06.2018&Aktenzeichen=4%20U%20597%2F17|4 U 597/17]:
    • kein Interessewegfall, wenn mangelhafter Zahnersatz benutzt wird