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  • OLG Koblenz, Urteil vom 18.06..2014, Az. 5 U 7187/14: Bei widersprechendem Privatgutachten muss das Gericht in jedem entscheidungserheblichen Punkt begründen, warum es den Feststellungen des Gerichtssachverständigen folgt. Ansonsten möglicherweise Rückverweisung zum Landgericht --> MedR 2015, 33
  • BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - [http://lexetius.com/2014,940|VI ZB 22/13]: Wird Berufung mit einem widersprechenden Privatgutachten begründet, muss dieses bei der Entscheidung über die Berufung berücksichtigt werden (Berufungsgericht hatte Berufung gem. § 522 ZPO verworfen).